Notwehr: Was fällt darunter und was nicht?

Notwehr: Ab wann gilt der Paragraph 32
Was fällt unter den Begriff Notwehr?
Notwehr: Was ist das eigentlich?

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. 

§ 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

§ 35 Entschuldigender Notstand
(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.

(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
(Quelle: Bundesministerium der Justiz)

Taekwondo Kerpen. Das Selbstverteidigungskonzept der DTU

Soweit der Gesetzestext zur Notwehr. Insbesondere bei der Selbstverteidigung sollte ein Taekwondo-Sportler immer darauf achten, dass er die Techniken, die er zur Verteidigung nach den oben genannten Paragraphen nicht überschreitet. So sollte man als Beispiel keinen Handkantenschlag zum Hals führen, wenn man auf dem Schulhof angerempelt wird. Das fällt nicht unter Selbstverteidigung in einer Notwehrsituation. Sprecht bitte die Trainer an, wenn euch da irgendwelche Sachen bei der Selbstverteidigung bzw. der Notwehr unklar sind.