Der Anspruch besteht im Brechen des Bruchtestmaterials mittels TKD-Angriffstechnik. Dem Gelingen des Bruchtests wird hohe Bedeutung zugemessen. Daneben werden Schwierigkeitsgrad der Technik, Ausführung, Körperhaltung und Gleichgewicht bewertet.
Der Bruchtest bzw. die Technik hierfür wird im Rahmen der jeweiligen Vorgaben ausschließlich durch den Prüfling bestimmt. Vor Durchführung sagt der Anwärter den beabsichtigten Bruchtest an. Der Anwärter ist für den Aufbau des Bruchtests selbst verantwortlich. Im Bereich der Kupgrade und bei Kindern können Hilfestellungen gegeben werden.
Unter einer Kombination ist eine Technikfolge zu verstehen, bei der höchstens zwei Schritte zwischen den einzelnen Techniken zulässig und keine Konzentrationsphase bzw. keine Unterbrechung des Bewegungsflusses zwischen den Techniken zu erkennen sind.
Bei einem Sprungbruchtest wird ein Gegenstand mit einer TKD-Technik nach Überwindung einer Distanz in der Weite oder in der Höhe ohne Bodenkontakt mit dem Fuß zerbrochen.
Ein Sprungbruchtest nach oben (Höhe) erfolgt in der Regel mindestens in Kopfhöhe (Gesichtsmitte) des Anwärters.